FestgeldBlick · November 2026
Festgeld-Steuerrechner
Berechnen Sie Ihre Netto-Rendite nach Steuern. Abgeltungsteuer 25 % + Soli – Freistellungsauftrag bis 1.000 € / 2.000 € optimal nutzen.
Abgeltungsteuer
Rechnen Sie einen bereits bekannten Brutto-Zinsertrag auf den Nettowert herunter. Der Sparer-Pauschbetrag ist hier nicht berücksichtigt. Die effektive Belastung ist der Steueranteil am Zins, nicht der Zinssatz der Bank.
- Abgeltungsteuer (25 %)
- 261,88 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 %)
- 14,40 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Netto-Zinsertrag
- 771,22 €
- Anteil nach Steuer
- 73,63 %
Beispielwert 1.047,50 € entspricht 25.000 € über 12 Monate zu 4,19 % p.a. Quellensteuer fällt bei den gelisteten Sitzländern nicht an. Portugal (28 %) und Spanien (19 %) sind hier nicht im Vergleich.
Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag lässt Kapitalerträge bis 1.000,00 € im Jahr steuerfrei, bei gemeinsamer Veranlagung bis 2.000,00 €. Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Hier rechnen Sie nur den noch freien Rest auf den eingegebenen Zinsertrag an.
- Noch frei
- 1.000,00 €
- Davon auf diesen Zins angerechnet
- 1.000,00 €
- Steuerpflichtiger Rest
- 47,50 €
- Steuer mit Freistellung
- 12,53 €
- Steuer ohne Freistellung
- 276,28 €
- Ersparnis
- 263,75 €
- Netto-Zins mit Freistellung
- 1.034,97 €
- Anteil des Zinses nach Steuer
- 98,80 %
Drei Rechenbeispiele
Alle Beispiele nutzen 4,19 % p.a. über 12 Monate, Abgeltungsteuer 25 % und Solidaritätszuschlag 5,5 % auf diese Steuer. Kirchensteuer ist aus. Der Sparer-Pauschbetrag ist im ersten und dritten Beispiel noch vollständig frei.
Ledig, mit Freistellung
25.000 € bringen 1.047,50 € Zinsen. Davon bleiben 1.000,00 € frei. Steuer auf den Rest: 12,53 €. Netto-Zins: 1.034,97 €.
Ledig, ohne Freistellung
Dieselbe Bank führt auf den vollen Zins 276,28 € ab. Netto-Zins: 771,22 €. Die Differenz von 263,75 € holen Sie über die Anlage KAP zurück, wenn der Pauschbetrag noch frei war.
Gemeinsam veranlagt
50.000 € bringen 2.095,00 € Zinsen. Der gemeinsame Pauschbetrag von 2.000,00 € deckt davon 2.000,00 € ab. Steuer: 25,06 €.
Quellensteuer
Die in diesem Vergleich genannten Sitzländer erheben auf die gelisteten Festgeldangebote keine Quellensteuer. Portugal mit 28 % und Spanien mit 19 % sind nicht Teil der Liste. Fällt im Ausland Quellensteuer an, tragen Sie den Zins in die Anlage KAP ein und rechnen die ausländische Steuer an oder fordern sie zurück. Eine deutsche Bank oder eine deutsche Plattform, die die Abgeltungsteuer bereits abführt, macht die Erklärung in der Regel entbehrlich, außer Sie wollen zu viel gezahlte Steuer zurück.
Anlage KAP
- Zinsbescheinigung der Bank aufbewahren. Sie nennt Bruttozins, einbehaltene Steuer und den freigestellten Teil.
- Kapitalerträge in die Anlage KAP übernehmen, wenn die Bank nicht abgeführt hat oder Sie Steuer zurückholen.
- Den noch freien Sparer-Pauschbetrag ansetzen. Er gilt für das Jahr und für alle Banken zusammen.
- Ausländische Quellensteuer in der dafür vorgesehenen Zeile anrechnen, soweit ein Abkommen das zulässt.
- Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag 2026 von 11.604 € für Ledige, lohnt die Erklärung ebenfalls, weil die Abgeltungsteuer dann zu hoch gewesen sein kann.
Stand November 2026. Diese Seiten beschreiben öffentlich genannte Konditionen und gesetzliche Rahmen. Sie sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen der Bank am Abschlusstag.