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FestgeldBlick · November 2026

Einlagensicherung in Europa

Wie funktioniert die EU-Einlagensicherung? 100.000 € pro Kunde und Bank – Auszahlung in 7 Tagen. EdB, FGDR, FITD, FGDL, DNB, FSCS im Detail erklärt.

Was die Sicherung abdeckt

Die Einlagensicherung schützt Guthaben, wenn eine Bank ausfällt. In der EU schreibt die Richtlinie 2014/49/EU seit dem 3. Juli 2015 eine Untergrenze von 100.000 € je Kunde und Bank vor. Festgeld, Tagesgeld, Giro- und Sparkonten sowie Sparbriefe fallen darunter. Wertpapiere, Fonds, Kryptowerte und Edelmetalle fallen nicht darunter.

Geschützt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Vereine und Stiftungen. Mehrere Konten beim selben Institut werden addiert. Ein Gemeinschaftskonto schützt jede berechtigte Person bis zur Grenze, bei zwei Personen also 200.000 € bei dieser Bank.

Grenze in der EU
100.000 €
Auszahlung
7 Werktage
Finanzierung
Fonds der Banken

Richtlinie 2014/49/EU

Die Richtlinie gilt in allen EU-Staaten und im EWR. Der Fonds wird im Voraus von den Banken gespeist und soll mindestens 0,8 % der gesicherten Einlagen erreichen. Die Auszahlung kommt aus diesem Bestand. Länder dürfen über 100.000 € hinausgehen. Die Frist von 7 Werktagen beginnt mit der Feststellung der Insolvenz durch die Aufsicht.

Kernpunkte der EU-Einlagensicherungsrichtlinie
Mindestabsicherung100.000 € je Kunde und Bank
Frist7 Werktage nach Feststellung
RaumEU und EWR
FondsMindestens 0,8 % der gesicherten Einlagen

Systeme der Sitzländer

Jedes Land führt ein eigenes System. Die gesetzliche Grenze in der EU ist gleich. Fondsgröße, Aufsicht und Länderbonität unterscheiden sich. Angaben zu Fonds und Ratings: Stand November 2026.

Deutschland

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)

Grenze
100.000 €
Moody’s
Aaa
Fonds
ca. 18 Mrd. €
Aufsicht
BaFin

Sparkassen und Genossenschaftsbanken tragen zusätzlich einen Haftungsverbund. Private Banken können über den Einlagensicherungsfonds des BdB eine freiwillige Sicherung oberhalb der gesetzlichen Grenze führen. Die Commerzbank ist so eingeordnet.

Maple Bank, 2016: Einlagen bis 100.000 € innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt.

Frankreich

Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR)

Grenze
100.000 €
Moody’s
Aa2
Fonds
ca. 6,5 Mrd. €
Aufsicht
ACPR

CIC unterliegt diesem System. Die französische Crédit Agricole ebenfalls; das hier genannte Festgeldangebot läuft über die italienische Einheit.

Seit 1994 sind bei den großen französischen Instituten keine Insolvenzen dokumentiert, bei denen Sparer innerhalb der Grenze verloren hätten.

Italien

Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD)

Grenze
100.000 €
Moody’s
Baa3
Fonds
ca. 2,8 Mrd. €
Aufsicht
Banca d’Italia

Crédit Agricole nutzt für das Angebot mit 4,19 % p.a. die italienische Einheit und damit das FITD. Baa3 ist die niedrigste Investment-Grade-Stufe in dieser Liste. Der höhere Zins ist die Prämie für diese Länderbonität.

2015–2017: Banca Marche, Banca Etruria, CariChieti, CariFerrara, später Veneto Banca und Banca Popolare di Vicenza. Geschützte Einlagen wurden ausgezahlt; die damalige Frist lag vor der heutigen 7-Tage-Regel.

Luxemburg

Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL)

Grenze
100.000 €
Moody’s
Aaa
Fonds
ca. 450 Mio. €
Aufsicht
CSSF

Circle Bank sitzt in Luxemburg und unterliegt dem FGDL. Die Länderbonität Aaa ist die höchste Stufe bei Moody’s.

Seit 1994 ist für luxemburgische Banken in dieser Darstellung kein Insolvenzfall mit Verlust innerhalb der Grenze genannt.

Niederlande

De Nederlandsche Bank (DNB)

Grenze
100.000 €
Moody’s
Aaa
Fonds
ca. 3,2 Mrd. €
Aufsicht
DNB

Die Zentralbank führt das niederländische System. In diesem Vergleich ist derzeit kein niederländisches Festgeld als benanntes Angebot geführt.

DSB Bank, 2008: Einlagen bis zur damaligen Grenze ausgezahlt. Die Frist betrug damals mehrere Wochen.

Vereinigtes Königreich

Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

Grenze
85.000 £
Moody’s
Aa3
Fonds
ca. 1,8 Mrd. £
Aufsicht
PRA

Barclays und HSBC fallen unter das FSCS. Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitglied. Die Grenze steht in Pfund und verändert sich in Euro mit dem Wechselkurs. 85.000 £ liegen derzeit bei rund 120.000 €.

Northern Rock 2007 sowie Bradford & Bingley und Kaupthing Singer & Friedlander 2008: Auszahlung bis zur jeweils geltenden Grenze.

Ablauf einer Auszahlung

  1. Die Aufsicht stellt fest, dass die Bank nicht mehr zahlen kann. An diesem Tag beginnt die Frist.
  2. Das Sicherungssystem schreibt den Kunden Höhe und Weg der Auszahlung.
  3. Der geschützte Betrag geht auf das Referenzkonto. Ein Antrag ist dafür nicht vorgesehen.

Endet ein Festgeld durch Insolvenz vor dem Laufzeitende, kommt das Kapital bis zur Grenze zurück, zuzüglich der Zinsen bis zum Feststellungsdatum. Zinsen für die restliche Laufzeit entfallen, weil der Vertrag endet. Beispiel: 50.000 € über 24 Monate zu 4,00 % p.a., Insolvenz nach 18 Monaten, ergibt 50.000 € plus 3.000 € anteilige Zinsen.

Bonität der Sitzländer

Die Länderbonität beschreibt das Sitzland, nicht die einzelne Bank. Innerhalb der gesetzlichen Grenze ist seit 1994 in den hier genannten Systemen kein Verlust geschützter Einlagen dokumentiert. Der Zinsunterschied zwischen der Commerzbank (3,15 % p.a., Deutschland, Aaa) und Crédit Agricole (4,19 % p.a., Italien, Baa3) ist die Prämie für diese Bonitätsstufe.

Moody’s-Rating und zehnjährige Staatsanleihe, November 2026
LandMoody’sAusblickStaatsanleihe, 10 Jahre
DeutschlandAaaStabil2,40 %
LuxemburgAaaStabil2,35 %
NiederlandeAaaStabil2,50 %
FrankreichAa2Negativ2,95 %
Vereinigtes KönigreichAa3Stabil4,10 %
ItalienBaa3Stabil3,85 %

Fünf Abgrenzungen

Die einzelne Bank garantiert das Guthaben

Gesichert wird über das System des Sitzlandes. Die Bank zahlt in den Fonds ein. Im Insolvenzfall zahlt das Sicherungssystem, nicht die ausgefallene Bank.

Jede Marke einer Gruppe hat eine eigene Grenze

Die Grenze gilt je Banklizenz. Zwei eigenständige Lizenzen in demselben Land können je 100.000 € schützen. Eine Zweigniederlassung ohne eigene Lizenz wird mit der Mutter zusammengerechnet. Im Impressum steht, welche Form vorliegt.

Eine Bank außerhalb Deutschlands ist innerhalb der EU-Grenze ungeschützt

Für EU- und EWR-Banken gilt dieselbe Richtlinie: 100.000 € je Kunde und Bank, Auszahlung binnen 7 Werktagen nach Feststellung der Insolvenz. Unterschiedlich ist die Bonität des Sitzlandes.

Bei Insolvenz ist das Festgeld sofort verloren

Das System überweist den geschützten Betrag auf das Referenzkonto. Sie stellen dafür keinen Antrag. Maßgeblich ist der Tag der offiziellen Feststellung, nicht der Tag, an dem Sie davon erfahren.

Einlagensicherung ersetzt den Freistellungsauftrag

Die Sicherung schützt vor Insolvenz. Der Freistellungsauftrag bestimmt, bis zu welchem Zinsbetrag die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält. Beides gilt nebeneinander.

Beträge über der Grenze

250.000 € lassen sich auf drei Lizenzen verteilen, zum Beispiel 100.000 € in Deutschland, 100.000 € in Luxemburg und 50.000 € in Frankreich. Jede Tranche bleibt dann innerhalb der EU-Grenze. Bei einem Gemeinschaftskonto können zwei Personen bei derselben Bank zusammen 200.000 € innerhalb der Grenze halten.

Den Freistellungsauftrag legen Sie auf die Bank mit dem höheren Zins, weil der Pauschbetrag dort mehr steuerpflichtigen Ertrag abdeckt. Einlagensicherung und Steuerfreibetrag bleiben zwei getrennte Entscheidungen.

Stand November 2026. Diese Seiten beschreiben öffentlich genannte Konditionen und gesetzliche Rahmen. Sie sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen der Bank am Abschlusstag.